Akkreditiv

Bei Zahlung mittels Dokumenten-Akkreditiv eröffnet der Importeur das Akkreditiv bei seiner Bank. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und gegen Vorlage welcher Dokumente der Exporteur sein Geld bekommt. Die Bank verspricht dem Exporteur die Zahlung, sobald er die Voraussetzungen des Akkreditivs erfüllt hat. 

Inkasso

Beim Dokumenten-Inkasso erhält der Importeur die für den Zugriff auf die Ware notwendigen Dokumente Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Betrags. Das Inkasso wird über die Banken der Geschäftspartner abgewickelt. Anders als beim Akkreditiv gibt die Bank des Importeurs jedoch kein Zahlungs-Versprechen ab.

Garantien

Als Auftraggeber einer Garantie bieten Sie Ihrem Geschäftspartner eine zusätzliche Sicherheit, dass Sie bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Tun Sie das nicht, ist die Bank verpflichtet, dem Begünstigten jeden geforderten Betrag bis zu einer vereinbarten Höchstsumme zu zahlen.

Fragen Sie Ihren Berater, wie Sie Ihre Geschäfte im Ausland am besten absichern können. Vereinbaren Sie einen Termin.

RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank
BLZ: 76560060