Information über die Änderung von § 10 Absatz 2 Satz 1 der Satzung

Die Vertreterversammlung der RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank hat am 12.04.2011 die Ergänzung der Satzung beschlossen:

 

§ 10 Absatz 2 Satz 1 der Satzung lautet jetzt wie folgt:

 

"Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich."

RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank
BLZ: 76560060

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